Skip to content

AGB´S deinSportHerz e.V.


§ 1 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
(2) Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Abhaltung von geordneten Sport- und Spiel-Übungen, die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, die Pflege und den Ausbau des Jugend-, Senioren- und Breitensports, den Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern, sowie die Beschaffung, Erhaltung und Pflege von Sportanlagen und Sportgeräten. Mit Unterstützung von Experten werden notbedürftige Menschen in mitgliederschwache Vereine integriert. Gemeinsame Projekte mit Experten dienen der Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Verbindung mit dem Sportnetzwerk von dein Sportherz e.V.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch an das vereinsvermögen.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Über den Aufnahmeantrag, der in Textform eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Der Vorstand teilt dem Antragsteller die Ablehnung des Aufnahmeantrags in Textform mit. Die Mitteilung bedarf keiner Begründung. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/die gesetzlichen Vertreter/s, der/die mit dem minderjährigen Mitglied für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch haften.
(2) Mitglieder des Vereins sind:
Erwachsene,
Jugendliche (von 14 bis 17 Jahre),
Kinder (unter 14 Jahre).
(3) Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder aufgrund langjähriger Verdienste oder außergewöhnlicher Leistungen auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung ernannt werden. Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied sind keine besonderen Rechte und Pflichten verbunden. Das Nähere regelt der Vorstand in einer Ehrungsordnung.
(4) Die Mitgliedschaft endet mit Ausschluss aus dem Verein, Streichung von der Mitgliederliste oder Tod des Mitglieds.
(5) Der freiwillige Austritt muss dem Vorstand gegenüber in Textform erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
(6) Der Ausschluss aus dem Verein kann aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
bei grobem Verstoß gegen die Satzung
wegen massiven unsportlichen Verhaltens,
wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens, wenn hierdurch die Interessen und das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit oder vereinsintern schwerwiegend beeinträchtigt wird,
bei Zuwiderhandlungen gegen die Ziele des Vereins oder dem nicht Nachkommen seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verein.
Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, nachdem dem betroffenen Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen rechtliches Gehör gewährt worden ist. Gegen den schriftlich mitgeteilten Ausschließungsbeschluss kann das Mitglied innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang Widerspruch einlegen. Bei Widerspruch des auszuschließenden Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss. Ab dem Zugang des Ausschließungsbeschlusses ruhen sämtliche Rechte des auszuschließenden Mitglieds.
(7) Die Streichung von der Mitgliederliste erfolgt, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse länger als drei Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung in Verzug ist.
(8) Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft dazu verpflichtet für die bekannten Mitgliedsbeiträge/Spenden die Abwicklung mit den bekannten Zahlungsmethoden zu gewährleisten. Dies hat das Mitglied in der Eintritts-Erklärung rechtsverbindlich zu erklären. Ein Erlöschen des Bankkontos oder sonstige Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ersetzt das Mitglied dem Verein die dadurch entstehenden Kosten.
9) Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Weist das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung keine ausreichende Deckung auf, haftet das Mitglied dem Verein für sämtliche mit Beitragseinziehung oder Rücklastschriften verbundenen Kosten.

§ 4 Mitgliedsbeitrage
(1) Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitrage für die bekannten Patenschaften. Die 60€ pro Jahr für eine Patenschaft ist jedoch jederzeit garantiert.
(2) Mitgliedsbeitrage werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Mitgliedsbeitrages, der Gebühren und der Umlagen Sorge zu tragen.
(3) Der Mitgliedschaftsbeitrag liegt bei jährlich 60€. Dieser Betrag ist jeweils zu Beginn der Mitgliedschaft zu entrichten und wird auf ein Jahr befristet. Sollte die Mitgliedschaft nicht von einem der beiden Seiten drei Monate vor Beendigung des laufenden Vertragsjahres gekündigt werden, verlängert sich diese um weitere 12 Monate.

 

 

§ 5 Rechte der Mitglieder
(1) Allen Mitgliedern stehen das Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht in den Mitgliederversammlungen sowie das Recht auf Teilhabe an den Leistungen des Vereins, insbesondere der Nutzung seiner Einrichtungen, zu.
(2) Allen Mitgliedern stehen das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand.
§ 7 Vereinsabteilungen
(1) Für die im Verein betriebenen Sportarten können mit Genehmigung des Vorstandes rechtlich unselbstständige Abteilungen gebildet werden. Den Abteilungen steht nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstands das Recht zu, in ihrem eigenen sportlichen Bereich tätig zu sein. Das Nähere regelt die Abteilungsordnung, die sich im Rahmen des satzungsmäßigen Vereinszwecks halten muss. Soweit in der Abteilungsordnung nichts Anderes geregelt ist, gilt die Satzung des Hauptvereins für Abteilungen entsprechend.
(2) Die Abteilungen können kein eigenes Vermögen bilden.
§ 8 Vereinsjugend
(1) Zur Vereinsjugend gehören alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung selbständig. Sie entscheidet über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel in eigener Zuständigkeit.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt einen Jugendwart. Dieser vertritt die Interessen der Jugend im Vorstand.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, z.B. im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Näheres ist in der Datenschutzordnung (DSO) des Vereins geregelt.
(2) Die DSO ist nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der DSO ist der Vorstand zuständig, der hierüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Die jeweils aktuelle DSO wird mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins unter der Rubrik „Datenschutzordnung“ für alle Mitglieder verbindlich.

 


Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Vertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.
Zudem bestätigen sie, dass dein Sportnetzwerk (Fotos, Gruppenfotos) meiner Person für Werbezwecke verwenden darf.

Zudem bestätige ich, dass meine E-Mail-Adresse für die Verbesserung der Kommunikation deinSport Herz e.V. zur Verfügung gestellt wird.
Meine Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos kann ich jederzeit widerrufen.
Schlussbestimmung
Sollte ein Punkt in den AGBs nichtig sein,
so führt dies nicht zur
Nichtigkeit der gesamten AGBs.

10) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Amtsgericht Friedberg

Hilfe kennt keine Grenzen

Mit einer Patenschaft oder einer institutionellen Spende helfen Sie mit, den Schwachen unter uns Sport auf Augenhöhe zu ermöglichen und sie in der Mitte unserer Gesellschaft zu etablieren.

Wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung!

DeinSportherz-e.V.